Psychotherapie

Mit welchem Therapieverfahren arbeiten wir?

Wir arbeiten beide mit dem Verfahren "Verhaltenstherapie" und deren Weiterentwicklungen. Es handelt sich dabei um eines der vier (neben der psychoanalytischen, tiefenpsychologischen und systemischen Herangehensweise) durch die Krankenkassen anerkannten Psychotherapieverfahren. Die Verhaltenstherapie hat Methoden entwickelt, die den Menschen helfen, belastende Gefühle, Gedanken und Verhaltensweisen zu verändern. Bei einer Vielzahl von Störungsbildern hat die Verhaltenstherapie wirksame Behandlungsänsätze entwickelt, die auch wissenschaftlich untersucht wurden. Dabei ist es uns wichtig zu betonen, dass sich unsere Vorgehensweise immer an Ihren indivduellen Bedürfnissen und Erfordernissen orientiert.


Wie ist der organisatorische Ablauf?

Die Psychotherapeutische Sprechstunde
Um einen ersten Termin mit uns zu vereinbaren, können Sie direkt in der Praxis anrufen. In der sog. Psychotherapeutischen Sprechstunde klären wir mit Ihnen, welche psychischen Beschwerden Sie haben, wie diese einzuschätzen sind und welche  Art der Behandlung für Sie am sinnvollsten ist.
Zum ersten Gespräch reicht es, Ihre Versichertenkarte mitzubringen. Eine Überweisung oder ein Antrag bei der Krankenkasse ist dafür nicht notwendig. Dieses Gespräch dauert in der Regel 50 Minuten.

Probatorische Sitzungen
Im Rahmen der probatorischen Sitzungen wird die Symptomatik eingehender besprochen und eine diagnostische Einordnung vorgenommen. In dieser Zeit können beide Seiten feststellen, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit  als  Grundlage  für die weitere Behandlung möglich ist. Zudem werden die Ziele der Therapie gemeinsam erarbeitet.

Antrag auf Psychotherapie
Ist eine Entscheidung zur Durchführung einer Psychotherapie getroffen, stellen wir einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in  jedem Fall die Kosten für die Therapie. Versicherte von privaten Krankenkassen sollten sich vor Aufnahme einer Psychotherapie  bei ihrer Krankenkasse informieren, ob und in welchem Umfang die Finanzierung übernommen wird.

Umfang der beantragten Psychotherapie
Eine Kurzzeittherapie umfasst 24 Sitzungen und kann bei Bedarf in eine Langzeittherapie mit 60 bis 80 Sitzungen umgewandelt werden. Die einzelne Sitzung dauert 50 Minuten und finden in der Regel wöchentlich bis 14-tägig statt.



Wer übernimmt die Kosten?

Gesetzliche Krankenkassen
Psychotherapie ist eine Regelleistung der Krankenkassen. Da wir beide über eine Kassenzulassung verfügen, werden die Kosten der Behandlung von den gesetzlichen Krankenversicherungen bei entsprechender Indikation übernommen.

Private Krankenversicherung
Im Regelfall übernehmen die Privatversicherungen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Dennoch gibt es Ausnahmen: Manche Tarife schließen Psychotherapie aus ihrem Leistungskatalog aus oder begrenzen die Sitzungszahl pro Jahr. Es empfiehlt sich, frühzeitig Informationen über Ihre persönlichen Vertragsbedingungen einzuholen. Oft genügt zur Klärung ein Anruf bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in Ihrer Krankenkasse.

Beihilfe
Von der Beihilfe werden die Therapiekosten grundsätzlich erstattet. Hierfür muss innerhalb der ersten fünf Sitzungen ein Kostenübernahmeantrag gestellt werden. Beihilfeberechtigte Personen haben in der Regel eine zusätzliche private Krankenversicherung, um den Anteil der Kosten abzudecken, der durch die Beihilfe nicht übernommen wird. In der Regel folgt die private Krankenversicherung der Bewilligung durch die Beihilfestelle.  Die benötigten Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle.

Selbstzahler
Als Selbstzahler fallen keine Formalitäten an. Die Abrechnung erfolgt nach GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten).

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